L 16 KR 711/15•Landessozialgericht NRW, 2017-06-29, L 16 KR 711/15
Landessozialgericht NRW, 2017-06-29, L 16 KR 711/15
L 16 KR 711/15Sozialversicherungsgericht29.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 711/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-29
Aktenzeichen: L 16 KR 711/15
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0629.L16KR711.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.10.2015 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 7.412,97 EUR nebst Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 24.12.2012 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.412,97 EUR festgesetzt.
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