L 7 AS 607/17•Landessozialgericht NRW, 2017-06-29, L 7 AS 607/17
Landessozialgericht NRW, 2017-06-29, L 7 AS 607/17
L 7 AS 607/17Sozialversicherungsgericht29.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 607/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-29
Aktenzeichen: L 7 AS 607/17
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0629.L7AS607.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts vom 23.01.2015 geändert. Der Bescheid vom 12.10.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.10.2012 wird aufgehoben, soweit der Beklagte die Aufrechnung erklärt. Der Beklagte hat die Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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