L 9 SO 213/17 B ER, L 9 SO 314/17 B•Landessozialgericht NRW, 2017-07-05, L 9 SO 213/17 B ER, L 9 SO 314/17 B
Landessozialgericht NRW, 2017-07-05, L 9 SO 213/17 B ER, L 9 SO 314/17 B
L 9 SO 213/17 B ER, L 9 SO 314/17 BSozialversicherungsgericht05.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 SO 213/17 B ER, L 9 SO 314/17 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-05
Aktenzeichen: L 9 SO 213/17 B ER, L 9 SO 314/17 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0705.L9SO213.17B.ER.L9.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Beschwerden der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 04.04.2017 werden zurückgewiesen. Kosten sind in den Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H, S-straße 00, I, für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
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