L 9 SO 30/16 B•Landessozialgericht NRW, 2017-07-26, L 9 SO 30/16 B
Landessozialgericht NRW, 2017-07-26, L 9 SO 30/16 B
L 9 SO 30/16 BSozialversicherungsgericht26.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 SO 30/16 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-26
Aktenzeichen: L 9 SO 30/16 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0726.L9SO30.16B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 28.12.2015 wird zurückgewiesen.
Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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