L 6 AS 860/17 B ER•Landessozialgericht NRW, 2017-08-01, L 6 AS 860/17 B ER
Landessozialgericht NRW, 2017-08-01, L 6 AS 860/17 B ER
L 6 AS 860/17 B ERSozialversicherungsgericht01.08.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 AS 860/17 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-08-01
Aktenzeichen: L 6 AS 860/17 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0801.L6AS860.17B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 28.04.2017 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller für das Beschwerdeverfahren. Den Antragstellern wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin T, L, bewilligt.
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