L 2 AS 1822/12•Landessozialgericht NRW, 2017-08-15, L 2 AS 1822/12
Landessozialgericht NRW, 2017-08-15, L 2 AS 1822/12
L 2 AS 1822/12Sozialversicherungsgericht15.08.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 AS 1822/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-15
Aktenzeichen: L 2 AS 1822/12
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0815.L2AS1822.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 23.08.2012 geändert. Der vor dem Sozialgericht Duisburg am 14.10.2009 in dem Verfahren S 38 AS 78/09 ER geschlossenen Vergleich wird dahingehend abgeändert, dass die Verpflichtung aus Ziffer 4) des Vergleichs mit Wirkung zum 01.01.2011 vollständig aufgehoben wird. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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