Landessozialgericht NRW, 2017-08-18, L 8 R 143/16 B ER

L 8 R 143/16 B ERSozialversicherungsgericht18.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 143/16 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-18

Aktenzeichen: L 8 R 143/16 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0818.L8R143.16B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.1.2016 geändert. Der Beschluss des Sozialgerichts vom 17.12.2015 wird aufgehoben. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 1.10.2015 wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 38.320,33 EUR festgesetzt.

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