Landessozialgericht NRW, 2017-08-30, L 8 R 962/15

L 8 R 962/15Sozialversicherungsgericht30.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 962/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-30

Aktenzeichen: L 8 R 962/15

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0830.L8R962.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 17.9.2015 wird zurückgewiesen und die Klage abgewiesen. Die Kosten des Berufungsrechtszuges trägt die Klägerin mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

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