Landessozialgericht NRW, 2017-09-05, L 12 AS 2393/16 B

L 12 AS 2393/16 BSozialversicherungsgericht05.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AS 2393/16 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-09-05

Aktenzeichen: L 12 AS 2393/16 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0905.L12AS2393.16B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 1.12.2016 geändert. Dem Beschwerdeführer sind über die bisher festgesetzten Gebühren und Auslagen weitere Gebühren und Auslagen aus der Staatskasse i.H.v. 219,85 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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