Landessozialgericht NRW, 2017-09-06, L 8 R 1071/15

L 8 R 1071/15Sozialversicherungsgericht06.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 1071/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-06

Aktenzeichen: L 8 R 1071/15

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0906.L8R1071.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 30.10.2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten im Berufungsrechtszug mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2) und 3), die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für den Berufungsrechtszug auf 5.000 EUR festgesetzt.

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