L 8 R 1071/15•Landessozialgericht NRW, 2017-09-06, L 8 R 1071/15
Landessozialgericht NRW, 2017-09-06, L 8 R 1071/15
L 8 R 1071/15Sozialversicherungsgericht06.09.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 1071/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-06
Aktenzeichen: L 8 R 1071/15
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0906.L8R1071.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 30.10.2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten im Berufungsrechtszug mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2) und 3), die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für den Berufungsrechtszug auf 5.000 EUR festgesetzt.
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