L 18 R 669/16•Landessozialgericht NRW, 2017-09-12, L 18 R 669/16
Landessozialgericht NRW, 2017-09-12, L 18 R 669/16
L 18 R 669/16Sozialversicherungsgericht12.09.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 18 R 669/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-12
Aktenzeichen: L 18 R 669/16
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0912.L18R669.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Es wird festgestellt, dass das Berufungsverfahren im Hinblick auf die Berufungsanträge zu Nr. 3) - 5) durch Zurücknahme der Berufung teilweise erledigt ist. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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