Landessozialgericht NRW, 2017-09-12, L 18 R 669/16

L 18 R 669/16Sozialversicherungsgericht12.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 18 R 669/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-12

Aktenzeichen: L 18 R 669/16

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0912.L18R669.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Berufungsverfahren im Hinblick auf die Berufungsanträge zu Nr. 3) - 5) durch Zurücknahme der Berufung teilweise erledigt ist. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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