L 7 AS 1152/16•Landessozialgericht NRW, 2017-09-21, L 7 AS 1152/16
Landessozialgericht NRW, 2017-09-21, L 7 AS 1152/16
L 7 AS 1152/16Sozialversicherungsgericht21.09.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1152/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-21
Aktenzeichen: L 7 AS 1152/16
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0921.L7AS1152.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 08.06.2016 geändert. Der Bescheid vom 17.12.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.05.2008 wird aufgehoben, soweit die Klägerin betroffen ist. Der Beklagte hat die Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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