Landessozialgericht NRW, 2017-10-05, L 12 AS 1595/17 B

L 12 AS 1595/17 BSozialversicherungsgericht05.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AS 1595/17 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-10-05

Aktenzeichen: L 12 AS 1595/17 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:1005.L12AS1595.17B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 03.08.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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