L 5 P 75/16•Landessozialgericht NRW, 2017-10-05, L 5 P 75/16
Landessozialgericht NRW, 2017-10-05, L 5 P 75/16
L 5 P 75/16Sozialversicherungsgericht05.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 P 75/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-05
Aktenzeichen: L 5 P 75/16
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:1005.L5P75.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 592,62 Euro für die Anschaffung eines Sitzschalen-Untergestells Typ "Franka, Gr. 2" sowie 1.555,33 Euro für die Anschaffung eines Sitzsystems "modular (X.panda Gr. 4)" zu zahlen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren.
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