L 9 SO 354/16•Landessozialgericht NRW, 2017-10-12, L 9 SO 354/16
Landessozialgericht NRW, 2017-10-12, L 9 SO 354/16
L 9 SO 354/16Sozialversicherungsgericht12.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 SO 354/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-12
Aktenzeichen: L 9 SO 354/16
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:1012.L9SO354.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.05.2016 abgeändert und die Beklagte unter entsprechender Aufhebung ihres Bescheides vom 17.04.2015/24.06.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.10.2015 verurteilt, dem Kläger auch für die Zeit vom 01.09.2014 bis 28.02.2015 Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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