L 8 R 89/16•Landessozialgericht NRW, 2017-11-22, L 8 R 89/16
Landessozialgericht NRW, 2017-11-22, L 8 R 89/16
L 8 R 89/16Sozialversicherungsgericht22.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 89/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-22
Aktenzeichen: L 8 R 89/16
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:1122.L8R89.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.10.2015 geändert. Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 24.10.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.6.2013 in der Fassung des Bescheides vom 20.10.2014 verurteilt, der Klägerin höhere Altersrente ab dem 1.7.1997 unter weiterer Berücksichtigung eines erhöhten Zugangsfaktors von 1,55 für die zusätzlich ermittelten 6,3828 Entgeltpunkte zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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