L 8 R 1141/16•Landessozialgericht NRW, 2017-12-06, L 8 R 1141/16
Landessozialgericht NRW, 2017-12-06, L 8 R 1141/16
L 8 R 1141/16Sozialversicherungsgericht06.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 1141/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-06
Aktenzeichen: L 8 R 1141/16
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:1206.L8R1141.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.11.2016 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 72.811,88 EUR festgesetzt.
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