Landessozialgericht NRW, 2017-12-06, L 8 R 1141/16

L 8 R 1141/16Sozialversicherungsgericht06.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 1141/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-06

Aktenzeichen: L 8 R 1141/16

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:1206.L8R1141.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.11.2016 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 72.811,88 EUR festgesetzt.

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