L 2 AS 2057/17 B ER•Landessozialgericht NRW, 2017-12-11, L 2 AS 2057/17 B ER
Landessozialgericht NRW, 2017-12-11, L 2 AS 2057/17 B ER
L 2 AS 2057/17 B ERSozialversicherungsgericht11.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 AS 2057/17 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-12-11
Aktenzeichen: L 2 AS 2057/17 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:1211.L2AS2057.17B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 04.10.2017 aufgehoben. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin für die Zeit vom 18.09.2017 bis zum 28.02.2018, längstens jedoch bis zur Rechtskraft in der Hauptsache, vorläufig Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe der Regelleistungen unter Anrechnung einer Unterhaltsleistung in Höhe von 100,- Euro zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin für beide Instanzen.
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