L 8 R 847/17 B ER•Landessozialgericht NRW, 2017-12-12, L 8 R 847/17 B ER
Landessozialgericht NRW, 2017-12-12, L 8 R 847/17 B ER
L 8 R 847/17 B ERSozialversicherungsgericht12.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 847/17 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-12-12
Aktenzeichen: L 8 R 847/17 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:1212.L8R847.17B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 21.09.2017 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf jeweils 4.040,62 EUR festgesetzt.
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