Landessozialgericht NRW, 2018-01-22, L 20 AL 224/17 B

L 20 AL 224/17 BSozialversicherungsgericht22.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 AL 224/17 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-01-22

Aktenzeichen: L 20 AL 224/17 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0122.L20AL224.17B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 25.10.2017 geändert. Die dem Beschwerdeführer zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 1.055,53 EUR festgesetzt. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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