L 12 AS 2101/15•Landessozialgericht NRW, 2018-03-21, L 12 AS 2101/15
Landessozialgericht NRW, 2018-03-21, L 12 AS 2101/15
L 12 AS 2101/15Sozialversicherungsgericht21.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AS 2101/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-21
Aktenzeichen: L 12 AS 2101/15
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0321.L12AS2101.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 12.10.2015 geändert. Der Bescheid vom 16.04.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.06.2014 wird insoweit aufgehoben, als mit diesem ein Betrag von mehr als 4.722,51 Euro von dem Kläger zurückgefordert wird. Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt von den außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen 4/5. Die Revision wird nicht zugelassen.
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