Landessozialgericht NRW, 2018-03-28, L 7 AS 115/18 B ER

L 7 AS 115/18 B ERSozialversicherungsgericht28.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 115/18 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-03-28

Aktenzeichen: L 7 AS 115/18 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0328.L7AS115.18B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.01.2018 geändert. Die Beigeladene wird verpflichtet, dem Antragsteller Leistungen in Höhe des Regelbedarfs nach Regelbedarfsstufe 1 unter Anrechnung eines monatlichen Einkommens von 100 EUR vom 01.03.2018 bis zum 31.08.2018 zu zahlen. Die Beigeladene hat die Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.

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