L 7 AS 2162/17 B ER•Landessozialgericht NRW, 2018-04-23, L 7 AS 2162/17 B ER
Landessozialgericht NRW, 2018-04-23, L 7 AS 2162/17 B ER
L 7 AS 2162/17 B ERSozialversicherungsgericht23.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 2162/17 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-04-23
Aktenzeichen: L 7 AS 2162/17 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0423.L7AS2162.17B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 18.10.2017 geändert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, soweit der Antragsgegner verpflichtet worden ist, Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung zu zahlen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat ½ der Kosten der Antragsteller für beide Rechtszüge zu erstatten. Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt I, E, beigeordnet.
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