L 12 AS 1213/16•Landessozialgericht NRW, 2018-04-25, L 12 AS 1213/16
Landessozialgericht NRW, 2018-04-25, L 12 AS 1213/16
L 12 AS 1213/16Sozialversicherungsgericht25.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AS 1213/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-25
Aktenzeichen: L 12 AS 1213/16
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0425.L12AS1213.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 21.04.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten in beiden Instanzen einander nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Antrag des Klägers vom 23.04.2018 auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
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