Landessozialgericht NRW, 2018-04-25, L 12 AS 1213/16

L 12 AS 1213/16Sozialversicherungsgericht25.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AS 1213/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-25

Aktenzeichen: L 12 AS 1213/16

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0425.L12AS1213.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 21.04.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten in beiden Instanzen einander nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Antrag des Klägers vom 23.04.2018 auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

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