L 5 KR 593/17•Landessozialgericht NRW, 2018-04-26, L 5 KR 593/17
Landessozialgericht NRW, 2018-04-26, L 5 KR 593/17
L 5 KR 593/17Sozialversicherungsgericht26.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 593/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-26
Aktenzeichen: L 5 KR 593/17
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0426.L5KR593.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 22.08.2017 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 830,23 Euro festgesetzt.
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