L 11 SF 2/17 EK KN•Landessozialgericht NRW, 2018-05-16, L 11 SF 2/17 EK KN
Landessozialgericht NRW, 2018-05-16, L 11 SF 2/17 EK KN
L 11 SF 2/17 EK KNSozialversicherungsgericht16.05.2018
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 SF 2/17 EK KN — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-16
Aktenzeichen: L 11 SF 2/17 EK KN
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0516.L11SF2.17EK.KN.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Das beklagte Land wird verurteilt, dem Kläger eine Entschädigung von 700,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.01.2017 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu ¾, das beklagte Land zu ¼. Die Revision wird nicht zugelassen.
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