Landessozialgericht NRW, 2018-05-16, L 8 R 233/15

L 8 R 233/15Sozialversicherungsgericht16.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 233/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-16

Aktenzeichen: L 8 R 233/15

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0516.L8R233.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 30.1.2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt 75 % der außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Im Übrigen findet keine Kostenerstattung statt. Die Revision wird zugelassen.

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