L 21 SB 122/16 B•Landessozialgericht NRW, 2018-05-23, L 21 SB 122/16 B
Landessozialgericht NRW, 2018-05-23, L 21 SB 122/16 B
L 21 SB 122/16 BSozialversicherungsgericht23.05.2018
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 21 SB 122/16 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-05-23
Aktenzeichen: L 21 SB 122/16 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0523.L21SB122.16B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.03.2016 geändert. Die Kosten des Gutachtens Prof. Dr. T werden auf die Landeskasse übernommen. Der Beschwerdegegner hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.