L 1 KR 548/17 B•Landessozialgericht NRW, 2018-05-30, L 1 KR 548/17 B
Landessozialgericht NRW, 2018-05-30, L 1 KR 548/17 B
L 1 KR 548/17 BSozialversicherungsgericht30.05.2018
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 KR 548/17 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-05-30
Aktenzeichen: L 1 KR 548/17 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0530.L1KR548.17B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 10.07.2017 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 128.043,20 Euro festgesetzt.
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