Landessozialgericht NRW, 2018-05-30, L 8 R 158/17

L 8 R 158/17Sozialversicherungsgericht30.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 158/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-30

Aktenzeichen: L 8 R 158/17

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0530.L8R158.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 5.1.2017 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

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