Landessozialgericht NRW, 2018-06-06, L 8 R 795/17

L 8 R 795/17Sozialversicherungsgericht06.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 795/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-06

Aktenzeichen: L 8 R 795/17

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0606.L8R795.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15.05.2017 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass das beim Sozialgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen S 45 R 1325/15 geführte Verfahren nicht durch fiktive Klagerücknahme erledigt und damit fortzusetzen ist. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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