Landessozialgericht NRW, 2018-06-20, L 8 R 725/16

L 8 R 725/16Sozialversicherungsgericht20.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 725/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-20

Aktenzeichen: L 8 R 725/16

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0620.L8R725.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 17.06.2016 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsrechtszuges mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.