Landessozialgericht NRW, 2018-06-22, L 21 R 292/14

L 21 R 292/14Sozialversicherungsgericht22.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 21 R 292/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-22

Aktenzeichen: L 21 R 292/14

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0622.L21R292.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 20.2.2014 geändert. Die Beklagte wird gemäß ihrem Teilanerkenntnis vom 16.1.2018 verurteilt, der Klägerin ab dem 1.2.2017 Rente wegen voller Erwerbsminderung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren; insoweit wird der Bescheid vom 16.7.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.4.2010 aufgehoben. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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