Landessozialgericht NRW, 2018-07-26, L 20 SO 406/18 B ER und L 20 SO 407/18 B

L 20 SO 406/18 B ER und L 20 SO 407/18 BSozialversicherungsgericht26.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 SO 406/18 B ER und L 20 SO 407/18 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-26

Aktenzeichen: L 20 SO 406/18 B ER und L 20 SO 407/18 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0726.L20SO406.18B.ER.U.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 04.06.2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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