L 7 BK 1/17•Landessozialgericht NRW, 2018-08-23, L 7 BK 1/17
Landessozialgericht NRW, 2018-08-23, L 7 BK 1/17
L 7 BK 1/17Sozialversicherungsgericht23.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 BK 1/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-23
Aktenzeichen: L 7 BK 1/17
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0823.L7BK1.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.11.2016 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 11.10.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.11.2013 verurteilt, dem Kläger Kinderzuschlag von September 2013 bis Juli 2014 iHv 140 EUR monatlich zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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