L 8 BA 98/18 B ER•Landessozialgericht NRW, 2018-08-28, L 8 BA 98/18 B ER
Landessozialgericht NRW, 2018-08-28, L 8 BA 98/18 B ER
L 8 BA 98/18 B ERSozialversicherungsgericht28.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 BA 98/18 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-08-28
Aktenzeichen: L 8 BA 98/18 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0828.L8BA98.18B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 31.5.2018 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 38.556,29 EUR festgesetzt.
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