L 5 KR 154/18•Landessozialgericht NRW, 2018-09-20, L 5 KR 154/18
Landessozialgericht NRW, 2018-09-20, L 5 KR 154/18
L 5 KR 154/18Sozialversicherungsgericht20.09.2018
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 154/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-20
Aktenzeichen: L 5 KR 154/18
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0920.L5KR154.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 29.11.2017 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für die Behandlung der Frau H in der Zeit vom 19.09.2011 bis 05.10.2011 EUR 897,07 zuzüglich Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Diskontzinssatz seit Rechtshängigkeit zurückzuzahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf EUR 897,07 festgesetzt.
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