L 2 AS 1306/18 B ER•Landessozialgericht NRW, 2018-10-01, L 2 AS 1306/18 B ER
Landessozialgericht NRW, 2018-10-01, L 2 AS 1306/18 B ER
L 2 AS 1306/18 B ERSozialversicherungsgericht01.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 AS 1306/18 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-10-01
Aktenzeichen: L 2 AS 1306/18 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:1001.L2AS1306.18B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.07.2018 wird zurückgewiesen. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.07.2018 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vollumfänglich abgelehnt. Kosten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens sind nicht zu erstatten. Der Antrag der Antragsteller zu 2) und 3) auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.H.v. 150 EUR wird abgelehnt.
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