Landessozialgericht NRW, 2018-10-04, L 16 KR 751/14

L 16 KR 751/14Sozialversicherungsgericht04.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 16 KR 751/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-04

Aktenzeichen: L 16 KR 751/14

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:1004.L16KR751.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 02.12.2014 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.406,97 Euro nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.09.2011 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten beider Rechtszüge. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.406,97 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.