L 16 KR 751/14•Landessozialgericht NRW, 2018-10-04, L 16 KR 751/14
Landessozialgericht NRW, 2018-10-04, L 16 KR 751/14
L 16 KR 751/14Sozialversicherungsgericht04.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 751/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-04
Aktenzeichen: L 16 KR 751/14
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:1004.L16KR751.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 02.12.2014 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.406,97 Euro nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.09.2011 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten beider Rechtszüge. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.406,97 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.