Landessozialgericht NRW, 2018-10-17, L 8 R 1031/17

L 8 R 1031/17Sozialversicherungsgericht17.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 1031/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-17

Aktenzeichen: L 8 R 1031/17

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:1017.L8R1031.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 04.10.2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten im Berufungsrechtszug mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird im Berufungsrechtszug endgültig auf 69.131,89 EUR festgesetzt.

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