Landessozialgericht NRW, 2018-10-24, L 8 R 617/17

L 8 R 617/17Sozialversicherungsgericht24.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 617/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-24

Aktenzeichen: L 8 R 617/17

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:1024.L8R617.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 20.06.2017 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid vom 24.10.2018 wird abgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu ¼, im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt. Die Revision wird nicht zugelassen.

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