L 19 AS 1434/18 B ER•Landessozialgericht NRW, 2018-11-14, L 19 AS 1434/18 B ER
Landessozialgericht NRW, 2018-11-14, L 19 AS 1434/18 B ER
L 19 AS 1434/18 B ERSozialversicherungsgericht14.11.2018
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 1434/18 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-11-14
Aktenzeichen: L 19 AS 1434/18 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:1114.L19AS1434.18B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 19.07.2018 geändert. Die Beigeladene wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vom 09.05.2018 bis zum 31.12.2018 vorläufig Leistungen nach § 3 AsylbLG nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erbringen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Beigeladene hat die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu erstatten. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin U aus L beigeordnet.
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