Landessozialgericht NRW, 2018-11-14, L 19 AS 1434/18 B ER

L 19 AS 1434/18 B ERSozialversicherungsgericht14.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 AS 1434/18 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-11-14

Aktenzeichen: L 19 AS 1434/18 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:1114.L19AS1434.18B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 19.07.2018 geändert. Die Beigeladene wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vom 09.05.2018 bis zum 31.12.2018 vorläufig Leistungen nach § 3 AsylbLG nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erbringen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Beigeladene hat die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu erstatten. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin U aus L beigeordnet.

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