Landessozialgericht NRW, 2018-11-27, L 1 KR 110/17

L 1 KR 110/17Sozialversicherungsgericht27.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 KR 110/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-27

Aktenzeichen: L 1 KR 110/17

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:1127.L1KR110.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 13.01.2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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