L 11 KR 176/17•Landessozialgericht NRW, 2018-11-28, L 11 KR 176/17
Landessozialgericht NRW, 2018-11-28, L 11 KR 176/17
L 11 KR 176/17Sozialversicherungsgericht28.11.2018
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KR 176/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-28
Aktenzeichen: L 11 KR 176/17
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:1128.L11KR176.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 03.02.2017 wird zurückgewiesen. Dem Kläger werden nach § 192 Sozialgerichtsgesetz Kosten in Höhe von 225,00 EUR auferlegt. Im Übrigen sind Kosten auch in zweiter Instanz nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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