Landessozialgericht NRW, 2019-01-23, L 8 R 1020/16

L 8 R 1020/16Sozialversicherungsgericht23.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 1020/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-23

Aktenzeichen: L 8 R 1020/16

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0123.L8R1020.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.07.2016 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

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