L 20 AL 188/18 B ER•Landessozialgericht NRW, 2019-02-19, L 20 AL 188/18 B ER
Landessozialgericht NRW, 2019-02-19, L 20 AL 188/18 B ER
L 20 AL 188/18 B ERSozialversicherungsgericht19.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 AL 188/18 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-02-19
Aktenzeichen: L 20 AL 188/18 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0219.L20AL188.18B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 03.08.2018 geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage vom 11.09.2018 gegen den Bescheid vom 27.03.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.08.2018 bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens, längstens bis zum 06.05.2019 angeordnet. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. Der Streitwert wird auf 37.500,00 EUR festgesetzt.
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