L 17 U 143/16•Landessozialgericht NRW, 2019-02-27, L 17 U 143/16
Landessozialgericht NRW, 2019-02-27, L 17 U 143/16
L 17 U 143/16Sozialversicherungsgericht27.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 17 U 143/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-27
Aktenzeichen: L 17 U 143/16
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0227.L17U143.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 08.01.2016 teilweise abgeändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 09.10.2014 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 26.11.2014 verurteilt, dem Kläger ab dem 01.01.1996 höhere Verletztenrente zu zahlen und dabei den ab dem 01.04.1989 nach § 573 Abs. 3 RVO angepassten, erhöhten Jahresarbeitsverdienst eines Studienassessors im Hessischen Landesdienst zugrunde zu legen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte trägt 3/4 der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Revision wird nicht zugelassen.
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