L 8 R 1072/17 RG•Landessozialgericht NRW, 2019-02-27, L 8 R 1072/17 RG
Landessozialgericht NRW, 2019-02-27, L 8 R 1072/17 RG
L 8 R 1072/17 RGSozialversicherungsgericht27.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 1072/17 RG — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-02-27
Aktenzeichen: L 8 R 1072/17 RG
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0227.L8R1072.17RG.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Anhörungsrüge des Beigeladenen zu 1) gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27.11.2017 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Verfahrens auf Anhörungsrüge sind nicht zu erstatten.
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