Landessozialgericht NRW, 2019-02-27, L 8 R 398/17

L 8 R 398/17Sozialversicherungsgericht27.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 398/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-27

Aktenzeichen: L 8 R 398/17

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0227.L8R398.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 4.5.2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsrechtszugs mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Der Streitwert wird für den Berufungsrechtszug auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Die Revision wird zugelassen.

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