L 9 AL 144/18•Landessozialgericht NRW, 2019-03-14, L 9 AL 144/18
Landessozialgericht NRW, 2019-03-14, L 9 AL 144/18
L 9 AL 144/18Sozialversicherungsgericht14.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 AL 144/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-14
Aktenzeichen: L 9 AL 144/18
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0314.L9AL144.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 15.05.2018 wird zurückgewiesen. Der Tenor des Urteils wird wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 03.08.2018 und 07.08.2018 verurteilt, dem Kläger vom 30.11.2016 bis zum 25.04.2017 Arbeitslosengeld nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen endgültig zu zahlen. Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen.
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